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Nix Pauschalreise, die Welt wird selbst erfahren!

 

Firma Dirk Arnhold                                                                                                                                                                                                                                                                                                          An der Hopfendarre 9a                                                                                                                                                                                                                                                                                              01796 Pirna

Telefon: 03501/585166  und mobil unter  0172/7966600

E-Mail-Adresse: wohnmobile@yahoo.com

Geschäftsführer: Dirk Arnhold

Firmensitz: Pirna

Steuer-Identifikationsnummer: 210/202/01298

Inhaltlich verantwortlich: Dirk Arnhold 



Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):

Geschäftsbedingungen:
1. Pauschale                                                                                                                                                                                                                                                     
Wir berechnen einmalig eine Servicepauschale von € 95,00. Diese Übergabepauschale beinhaltet die Übergabe- und Rückgabeformalitäten für das Fahrzeug und die sorgfältige Einweisung des Mieters.

Außerdem enthält die Gebühr:
• 11 kg Gas ( jede weitere Gasflasche € 30,00 )
• Kabel und Adapter
• Ausführliche Einweisung
• Frischwassertankfüllung 50 Liter
• WC-Chemie
• voller Diesel Tank bei Übernahme und Rückgabe
• Geschirr und Besteck
• Campingtisch und 4 Stühle
2. Mietgegenstände
zusätzlich zu mieten sind:
• Stromgenerator 800 Watt für die gesamte Mietdauer € 25,00
• Kindersitz für die gesamte Mietdauer € 15,00
Bitte beachten:
• Das Wohnmobil wird sauber übergeben, und ist sauber zurückzugeben.
• Eine erforderliche Endreinigung wird vom Vermieter mit  in Rechnung gestellt.
(Außen, Innen, WC, Bad, Kühlschrank, alle Tanks) siehe Punkt 8.
• Eine nicht entleerte und gereinigte Toilette wird mit € 70,00 in Rechnung gestellt.
• Abwassertank muss bei Rückgabe leer sein.
• Das Fahrzeug wird voll betankt übergeben und ist voll betankt zurück zu geben, andernfalls werden € 50,00 Pauschal plus Literanzahl per Tagespreis berechnet.
• Unsere Wohnmobile sind Nichtraucherfahrzeuge, bei Nichtbeachtung wird eine besondere Reinigung erforderlich und dem Mieter in Rechnung gestellt.
• Das Mitführen von Haustieren ist nur nach vorheriger Rücksprache mit dem  Vermieter und dessen ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Das Mitführen von Tieren kann zu einem erhöhten Reparatur- und/oder Reinigungsbedarf führen. Dadurch anfallende Zusatzkosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
• Die Fahrzeugpapiere dürfen beim Verlassen des Fahrzeugs nicht im Fahrzeug aufbewahrt werden.
3. Mietpreise
Die Preisliste gilt für das laufende Jahr. Im Mietpreis ist enthalten:
• Vollkaskoversicherung mit € 1000,- Selbstbeteiligung - pro Versicherungsfall
• Teilkaskoversicherung mit € 500,- Selbstbeteiligung  - pro Versicherungsfall
Alle Preise sind Bruttopreise inkl. 19 % MwSt.
4. Berechnung
Die Berechnung des Mietpreises erfolgt bis zur Fahrzeugrücknahme. Konditionen und Zeitpunkt für eine ordnungsgemäße Rücknahme sind im Mietvertrag festgelegt. Wird das Wohnmobil/der Wohnwagen vor dem vereinbarten Termin zurückgegeben, reduziert sich der Mietpreis nicht.
5. Zahlungsweise
Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 25%, mindestens jedoch € 150,00  fällig. Die Restsumme ist bis spätestens 4 Wochen vor Mietantritt ohne weitere Aufforderung zu zahlen. Übersteigt der Mietpreis nicht die Anzahlung, ist der gesamte Mietpreis bei Vertragsabschluss fällig. Mahngebühren werden mit € 10,00 pro Mahnung berechnet.
6. Kaution
Bei der Übergabe des Wohnmobiles/Wohnwagens muss eine Kaution in Höhe von € 1000,00 in bar hinterlegt werden. Die Kaution wird dem Mieter auf dem Übergabeprotokoll quittiert. Wird das Wohnmobil/der Wohnwagen ohne Beschädigungen zum vereinbarten Termin zurückgegeben, erhält der Mieter die Kaution nach Prüfung innerhalb 14 Tagen zurück. Liegt eine Beschädigung vor oder wird das Wohnmobil/der Wohnwagen verspätet zurückgegeben, kann die volle Kaution einbehalten werden, bis die Höhe des Schadens ermittelt ist.
7. Rücktritt
Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter sind folgende Stornokosten fällig:
• bis 90 Tage vor Mietbeginn 25% des Mietpreises
• bis 30 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises
• bei weniger als 30 Tagen vor dem Mietbeginn 90% des Mietpreises
Der Rücktritt vom Vertrag hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Es zählt der Posteingang beim Vermieter.
Wird das Wohnmobil/Wohnwagen ohne Rücktrittserklärung nicht übernommen, ist der volle Mietpreis zu zahlen.
Ein vom Mieter gestellter Ersatzmieter muss nicht vom Vermieter angenommen werden.
Eine Reiserücktrittsversicherung kann vom Vermieter vermittelt werden.
8. Übergabe, Rückgabe, Reinigungsgebühren
Das Wohnmobil/der Wohnwagen kann am per Mietvertrag bestimmten Übernahmetag zur vereinbarten Zeit übernommen werden. (Das im Mietvertrag angegebene Datum ist das Übernahmedatum und nicht der erste Miettag und wird auch nicht als Miettag berechnet.)
Wird das Wohnmobil/der Wohnwagen nicht zur vereinbarten Zeit – in der Regel am Übernahmetag bis 17 Uhr – übernommen, werden pro einer Stunde Verspätung € 30,- als Bereitstellungsgebühr in Rechnung gestellt. Die maximale Bereitstellungsdauer beträgt 2 Stunden. Der Mieter hat bei Verspätung unter Umständen mit erheblichen Wartezeiten zu rechnen, da andere Übergaben oder sonstige Termine vorgezogen werden. Auch behalten wir uns vor, die Übergabe in diesem Fall erst am ersten Miettag vormittags durchzuführen.
Die Rückgabe des Wohnmobils/Wohnwagens erfolgt am letzten Miettag zur vereinbarten Zeit – in der Regel bis 12 Uhr. Die Rückgabezeit wird auf dem Übergabeprotokoll bei Übergabe festgelegt und ist unbedingt einzuhalten. Wird das Wohnmobil/der Wohnwagen verspätet zurückgebracht, berechnen wir pro einer Stunde Verspätung eine zusätzliche Gebühr von            € 30,00. Außerdem haftet der Mieter für eventuelle Folgeschäden.
Das Wohnmobil/der Wohnwagen ist innen und außen im gereinigten Zustand zurück zu geben: Schränke, Truhen, der Waschraum, die Toilette, das Führerhaus und Fußböden sind feucht auszuwischen. Der Fäkalientank der Toilette ist zu entleeren und auszuspülen. (Keine Scheuermittel für die Reinigung verwenden. Die Fenster nicht mit spiritushaltigen Reinigungsmitteln reinigen.) Der Mieter haftet für Schäden.
Ist die Reinigung nicht oder ungenügend erfolgt, so werden dem Mieter für eine Innenreinigung € 70,00 /für eine Toilettenreinigung € 70,00 /Tank Entleerung € 20,00 /Außenreinigung € 50,00 und für eine Reinigung von Verschmutzung durch Tiere  € 50,00 zusätzlich in Rechnung gestellt.
09. Fahrer
Fahrer müssen im Mietvertrag angegeben sein und mindestens zwei Jahre im Besitz der erforderlichen Führerscheinklasse sein, sowie mindestens das 25. Lebensjahr erreicht haben.
10. Nutzung
Das Wohnmobil/der Wohnwagen darf nur zu für Camping üblichen Zwecken benutzt werden, nicht weiter- oder untervermietet werden und nicht von Personen mit ansteckenden oder anzeigepflichtigen Krankheiten benutzt werden. Folgeschäden gehen zu Lasten des Mieters.
11. Auslandsfahrten
Fahrten in Länder, in denen der Versicherungsschutz durch den Haftpflichtversicherer nicht eindeutig gewährleistet ist, sind zu unterlassen. Im Zweifelsfall bedarf es der Klärung durch den Vermieter vor Übernahme des Wohnmobiles/des Wohnwagens. Entstehen im Reisegebiet Unruhen oder kriegerische Handlungen, ist das betreffende Gebiet sofort zu verlassen. Der Mieter haftet in vollem Umfang für Folgeschäden.
12. Reparaturen / Wartung
Reparaturen sind vom Mieter innerhalb der Mietzeit in einer autorisierten Vertragswerkstatt durchführen zu lassen. Verauslagte Kosten werden gegen Vorlage der Belege erstattet, sofern der Mieter für den Schaden nicht selber haftet. Für den Zeitverlust kann der Vermieter leider nicht aufkommen. Reparaturen am Mietfahrzeug bedürfen in jedem Fall der Zustimmung des Vermieters!
Bei Tankstopps ist der Ölstand zu prüfen.
13. Unfall / Schäden durch Dritte
Bei jedem entstandenen Unfall, bei Vandalismus, Brand, Wildschaden oder Diebstahl ist in jedem Fall die zuständige Polizei zu verständigen. Zusätzlich ist ein Unfallmeldeformular mit den Angaben der Unfallbeteiligten bei der Rückgabe vorzulegen.
Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
Der Vermieter ist in jedem Fall sofort telefonisch oder wenn nicht erreichbar per Email zu verständigen.
Der Vermieter behält sich vor, weitere Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen.
14. Versicherungsschutz
Eine Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckung, eine Vollkaskoversicherung mit              € 1000,- Selbstbeteiligung und eine Teilkaskoversicherung mit € 500,- Selbstbeteiligung wurden speziell für die Mietfahrzeuge abgeschlossen.
Eine Reiserücktrittsversicherung kann vom Vermieter vermittelt werden.
15. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet im Rahmen der einzelnen Versicherungen je Schadensfall in voller Höhe der jeweiligen Beträge der Selbstbeteiligung. Bei Schäden, die von der jeweiligen Versicherung nicht anerkannt oder abgelehnt werden, haftet der Mieter in vollem Umfang. Gründe hierfür können Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Alkohol oder Drogenkonsum sein. Zusätzlich gelten die Bedingungen der jeweiligen Versicherungen.
Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für alle dem Mieter schuldhaft zugefügten Schäden, soweit diese im Rahmen der für das Wohnmobil/den Wohnwagen abgeschlossenen Versicherungen abgedeckt sind. Für durch die Versicherungen nicht abgedeckte Schäden haftet der Vermieter nur, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
Wenn durch verspätete Rückgabe des Fahrzeugs durch einen Vormieter, sowie durch Unfall oder sonstige unvorhersehbare Schäden am Fahrzeug, Diebstahl des Fahrzeugs oder höherer Gewalt, der Vermieter nicht mehr in der Lage ist, das Fahrzeug zum vereinbarten Termin zur Verfügung zu stellen, so ist jegliche Haftung durch den Vermieter ausgeschlossen. Kommt eine Vermietung aus einem der vorgenannten Gründe nicht zustande, werden sämtliche Anzahlungen auf den Mietpreis erstattet. Wir werden uns in diesem Falle bemühen Ihnen ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen, was aber in der Ausstattung bzw. Größe abweichen kann.
16. Datenschutz und Weitergabe an Dritte
Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter seine Daten zum Zwecke der Geschäftsführung speichert. Eine Weitergabe an Dritte (z. B. Polizei) ist gestattet, wenn das Fahrzeug nicht nach Ablauf der Mietdauer zurückgegeben wird oder wenn Forderungen im Mahnverfahren gegenüber dem Mieter geltend gemacht werden müssen.
17. Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Parteien ist der Firmensitz des Vermieters, soweit gesetzlich zulässig.
18. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Klauseln dieses Mietvertrags unwirksam sein oder werden, so hat das keinen Einfluss auf die übrigen Bestimmungen.
Die unwirksamen Bestimmungen müssen entsprechend umgedeutet werden, so dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann.